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   StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151   

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https://dejure.org/1992,11666
StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151 (https://dejure.org/1992,11666)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.1992 - P.St. 1151 (https://dejure.org/1992,11666)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 1992 - P.St. 1151 (https://dejure.org/1992,11666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: unzulässige Grundrechtsklage mangels Substantiierung nach StGHG HE § 46 Abs 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143

    Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151
    Der Antragsteller, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt B. einsitzt, hat sich mit seinen am 10. August und 8. September 1992 beim Staatsgerichtshof eingegangenen Eingaben der Grundrechtsklage eines Mithäftlings im Verfahren P.St. 1143 angeschlossen und beantragt die Aufhebung des den Antragsteller im Verfahren P.St. 1143 betreffenden Strafurteils sowie einer ihn selbst betreffenden Verurteilung.

    Die Ehefrau des Antragstellers im Verfahren P.St. 1143 sei "zum Schweigen erpreßt", die Telefonüberwachungsprotokolle seien zu Unrecht verwertet worden.

    Mit Beschluß vom 11. November 1992 (P.St. 1143) hat der Staatsgerichtshof das Verfahren des Antragstellers abgetrennt.

    Soweit der Antragsteller die Aufhebung eines Strafurteils gegen den Grundrechtskläger im Verfahren P.St. 1143 begehrt, ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil er damit nicht die Verletzung eigener Rechte, sondern die eines Dritten geltend macht.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151
    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den das materielle Schuldprinzip nicht verwirklicht werden kann (BVerfG, Beschluß vom 26.05.1981, BVerfGE 57, 250, 275).
  • StGH Hessen, 09.09.1992 - P.St. 1142

    Mit der Grundrechtsklage keine Geltendmachung fremder Rechte und von

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1151
    Eine Prozeßstandschaft, also die Geltendmachung fremder Rechte in eigenem Namen, ist aber in Verfahren nach Art. 131 Absätze 1 und 3 der Verfassung des Landes Hessen (HV) in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (StGHG) ausgeschlossen, weil die Grundrechtsklage ein Rechtsbehelf zur Verteidigung höchstpersönlicher Rechte ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluß vom 09.09.1992, P.St. 1142).
  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143

    Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer

    Sie  wurden unter den Aktenzeichen P.St. 1151, 1152 und 1153 eben falls am 11. November 1992 zurückgewiesen.
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